Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden der einzelnen Klassen zusammen. Die Stellvertreter*innen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden können nehmen ebenfalls an den Sitzungen teil. Auch die Schulleitung nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen teil. Da der/die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen einlädt und die Tagesordnung festlegt, besteht auch die Möglichkeit zum Austausch unter den Eltern ohne Beteiligung der Schulleitung. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der gesamten Elternschaft bezogen auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und berät sich zu Fragen, die später in der Schulkonferenz entschieden werden sollen.
Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter*innen, sowie Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Größe der Schulkonferenz ist an der Martin-Buber-Schule auf Grund der Größe der Schule auf 9 Mitglieder festgelegt (Schulpflegschaftsvorsitz, zwei weitere Elternvertreter, Schülersprecher*in und Vertretung in beratender Funktion, sowie drei Vertreter des Lehrerkollegiums). Die Schulleitung leitet die Schulkonferenz und nimmt nur im Falle von Stimmgleichheit an Abstimmungen teil. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule und befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten, wozu u. a. die Weiterentwicklung des Schulprogramms, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Festlegung beweglicher Ferientage oder die Planung von Schulveranstaltungen gehört.
(Vgl. § 65,66 und 72 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Schulpflegschaft im Schuljahr 2022/2023:
Fr. Peters
Fr. Bischoff
Fr. Gürtner
Hr. Weber